Vor 100 Jahren

1923: Einführung neuer Dienstgradabzeichen in OÖ (Sterne am Kragenspiegel statt Schulterspangen)

Die bereits beim Landesverbandstag im Jahre 1917 beschlossene, einheitliche Wehrmannskleidung, bestehend aus brauner Bluse mit Stehumlegkragen und verdeckten Knöpfen, sowie brauner Tellerkappe bleibt aufrecht.

Die bisherigen Dienstgradabzeichen bestehen bekanntlich in verschiedenen Achselstücken, welche sich jedoch, im Branddienst, als ungeeignet erwiesen haben. Es haben daher schon verschiedene Landesverbände die Änderung der Dienstgradabzeichen beschlossen und umgesetzt wie jetzt auch OÖ.

Wenn auch infolge der hohen Kosten es nicht sofort von allen Feuerwehren verlangt werden kann.

 

1923: Wahlen im ganzen Verband einheitlich und auf eine Dauer von fünf Jahren

Wurden bis 1922 bei einigen Wehren noch jährlich Wahlen bei Vollversammlungen durchgeführt (einjährige Funktionsdauer) so wurde mit dem neuen Grundgesetz nachstehendes geändert:

Die im Grundgesetz der OÖ. Feuerwehren von 1921 vorgeschriebenen Wahlen sind zum ersten Male im Jahre 1923 einheitlich im ganzen Verbande durchzuführen und zwar: bei den Wehren im ersten Vierteljahre, bei den Bezirksverbänden im zweiten Vierteljahre und beim Landesverbande im dritten Vierteljahre.

Die Wahlen gelten auf die Dauer von 5 Jahren.

Bei den Wehren umfassen die Wahlen - den Wehrführer und Stellvertreter, den Schriftführer und Säckelwart (Kassenführer), die Zugsführer, Abteilungsführer oder Löschmeister und die Unterführer, schließlich auch die Gehilfen des Wehrführers und sonstigen Amtswalter.

Bei den Bezirksverbänden betreffen die Wahlen den Bez. Verb.  Obmann und Stellvertreter (größere Bez. Verbände können auch mehrere Stellvertreter wählen), den Schriftführer und Säckelwart, sofern letztere Stelle nicht ohnehin der Bezirksverbandsobmann übernimmt und schließlich die freigewählten Ausschussmitglieder.

Auch die Rettungsabteilungen des Bezirkes haben ihren Vertreter in den Bezirksverbands-Ausschuss zu wählen. Die neugewählten Wehrführer sind ohnehin durch ihre Wahl Pflichtmitglieder des Bezirksverbands-Ausschuss geworden. Die in den Bezirksverbänden bestehenden Bezirkswarte werden vom Ausschusse bestellt, unterliegen also nicht der Wahl. (…)

Die neugewählten Bezirksverbands- Obmänner jedes Kreises haben innerhalb des zweiten Vierteljahres aus ihrer Mitte noch den Kreisleiter zu wählen.

Die Wahlen in den Wehren sind dem zuständigen Bezirksverbands-Obmann, die Wehren in den Bezirksverbänden dem Vorsitzenden. (…)

Quelle: Zeitschrift der Oö. Feuerwehren 1922

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