Heute fand der jährliche Zivilschutzprobealarm in ganz Österreich statt. Im gesamten Stadtgebiet hat die Auslösung der Sirenen ausnahmslos funktioniert! Dies wurde von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr vor Ort kontrolliert. Es kann jedoch vorkommen, dass es aufgrund kurzer zeitlicher Verzögerungen zu Überlagerungen mit den Sirenen der Umlandgemeinden von Steyr kommt, da sich die Schallwellen der Sirenen in Bodennähe mit etwa 340 m/s ausbreiten. Ein Beispiel: Die Sirene im Zentrum von St. Ulrich ist etwa 1,5 km vom Stadtteil Ennsleiten entfernt. Diese Sirene ist deshalb auf der Ennsleiten erst mit einer Verzögerung von etwa 4 Sekunden wahrnehmbar.
Auch der AT-Alarm, der Warnungen direkt auf Mobiltelefone senden kann, hat sehr gut funktioniert, sofern diese Funktion aktiviert ist. So ist auch eine Alarmierung der Bevölkerung möglich, wenn sich Personen nicht in akustischer Reichweite einer Sirene befinden.
Dieses Alarmsystem ermöglicht es auch, gehörlose Personen oder Personen mit Hörbeeinträchtigung zu erreichen. Diese Personen haben üblicherweise das Mobiltelefon auf Vibrationsalarm oder visuellen Alarm eingestellt, um auf Anrufe oder Nachrichten aufmerksam zu werden.
Desweiteren wird diese Art der Alarmierung auch in anderen EU-Ländern (insgesamt 12) verwendet, zum Beispiel in den Niederlanden (NL-Alarm), Deutschland (DE-Alarm) oder Spanien (ES-Alarm), und ist innerhalb der EU genormt. Dies ermöglicht es, dass Sie, wenn Sie sich in einem dieser Länder befinden (Urlaub, Geschäftsreise oder Ähnliches), von den lokalen Behörden alarmiert werden. Ein Beispiel wäre, wenn Sie in Spanien im Urlaub sind und sich ein Waldbrand auf Ihren Urlaubsort ausbreitet.
Wir hoffen, dass wir mit diesem Beitrag zum Verständnis beider Alarmierungsmethoden beitragen konnten.